Ergebnispräsentation der Kommunalwahl 2025

Seite mit einer Tabelle, darauf 6 3D-Säulen in orange, gelb blau

Hier kommen Sie zur Ergebnispräsentation der Kölner Wahlergebnisse der Kommunalwahl und Integrationsratswahl am 14. September 2025. Die Ergebnisse laufen am Wahlsonntag ab 18 Uhr sukzessive ein.

Kölner Ergebnis der Kommunalwahl am 14. September 2025

Kölner Ergebnis der Integrationsratswahl am 14. September 2025

Hinweise zur Ergebnispräsentation der Kommunalwahl

Wahl- und Stimmbezirke bei der Kommunalwahl 2025

Das Kölner Wahlgebiet umfasst 45 Wahlbezirke, die in 503 wahlorganisatorische Stimmbezirke unterteilt sind. Entsprechend der 503 Urnenwahl-Stimmbezirken gibt es 503 zugehörige Briefwahl-Stimmbezirke, deren Bezeichnung sich aus der Urnenwahl-Stimmbezirksnummer plus 70 ergibt.

Beispiel: Dem Urnen-Stimmbezirk 10101 ist der Briefwahlbezirk 10171 zugeordnet.

Neuordnung der Kommunalwahlbezirke

Im Vergleich zur Kommunalwahl 2020 hat sich der Zuschnitt der 45 Wahlbezirke zur Kommunalwahl am 14. September 2025 geändert.

Die Abweichung der durchschnittlichen Zahl der Wahlberechtigten je Wahlbezirk im Wahlgebiet darf maximal ± 15 Prozent betragen. § 4 Absatz 2 Kommunalwahlgesetz

Entsprechend dieser Vorgabe wurde das Wahlgebiet auf Basis der Wahlberechtigten mit Stand vom 30. April 2024 neu eingeteilt.

Bereits zur Europawahl 2024 wurde die Zahl der Stimmbezirke von 800 auf 503 reduziert. Gleichzeitig wurde die Anzahl der Briefwahlbezirke auf 503 angepasst. Die Größe eines Stimmbezirks soll 2.500 Einwohner nicht überschreiten.

§ 5 Absatz 2 Kommunalwahlgesetz

Da sich die Grenzen der Kommunalwahlbezirke durch die Grenzen der Stimmbezirke ergeben, wurden sie anhand des Verlaufs der neuen Stimmbezirksgrenzen neu festgelegt. Dabei wurde innerhalb der neuen Kommunalwahlbezirke gleichzeitig die vorgegebene Toleranzgrenze berücksichtigt. Die neuen Grenzen liegen innerhalb der Stadtbezirksgrenzen. Grundsätzlich orientierte sich die Neueinteilung der Wahlbezirke zur Kommunalwahl 2025 an den Wahlbezirksgrenzen von 2020, um Veränderungen möglichst gering zu halten. Die neue Einteilung der Wahlbezirke wurde am 14. Oktober 2024 bekanntgegeben.

Öffentliche Bekanntmachung

Wahl- und Stimmbezirke bei der Kommunalwahl 2025 mit interaktiver Karte

Information zur Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Die Bezeichnungen der Wahlbezirke haben sich nicht geändert. Durch die Neueinteilung des Wahlgebietes in 503 Stimmbezirke ist jedoch ein direkter Vergleich zur Ratswahl 2020 nicht möglich.

Für eine Gewinn- und Verlustrechnung wurden daher Wahlergebnisse der Ratswahl 2020 für die Gewinn- und Verlustrechnung proportional umgerechnet. Grundlage ist die wahlberechtigte Bevölkerung zum 31. Dezember 2024.

Die Wahl zur*zum Oberbürgermeister*in ist eine Personenwahl. Aus diesem Grund ist eine Gewinn- und Verlustrechnung nicht möglich.

Die neun Bezirksvertretungen sind das repräsentative Gremium des jeweiligen Stadtbezirks. Daher wird eine Gewinn- und Verlustrechnung auf Stadtbezirksebene und den zugehörigen Stadtteilen angeboten.

In der tabellarischen Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung umfasst der Begriff "Sonstige" für die Kommunalwahl 2020 die Stimmen von Parteien und Wählergruppen, die zur aktuellen Kommunalwahl 2025 nicht mehr angetreten sind. Im Säulendiagramm dagegen umfasst der Begriff "Sonstige" alle Parteien und Wählergruppen der aktuellen Wahl 2025, die nicht dargestellt werden und Parteien und Wählergruppen, die nicht mehr angetreten sind.

Wahlbeteiligung

Die Wahlbeteiligung in einem Stimmbezirk kann nicht zuverlässig ermittelt werden. Der Stimmzettel und die persönliche, namensbehaftete Wahlberechtigung sind durch das Wahlgeheimnis strikt getrennt. Durch die Briefwahl wird ein Stimmzettel bei der Auszählung nicht mehr dem Stimmbezirk zugeschlagen, in dem die Wahlberechtigung festgestellt ist, sondern einem Briefwahlbezirk. Die persönliche Wahlberechtigung wird dennoch nach wie vor am Stimmbezirk festgestellt und gezählt.

Daher fehlen dem Stimmbezirk die Stimmzettel der Briefwähler*innen. Die Wahlbeteiligung im Stimmbezirk ist daher niedriger berechnet, als sie es mit Briefwahl tatsächlich wäre.

Auf allen darüber liegenden Ansichtsebenen (Stadtteile, Stadtbezirke, Wahlbezirk sowie Gesamtstadt) sind die Briefwahlergebnisse und Urnenwahlergebnisse zusammengeführt, somit lässt sich hier die tatsächliche Wahlbeteiligung berechnen.

Die Wahlbeteiligung wird auf Grundlage der zum jeweiligen Zeitpunkt ausgezählten und erfassten Stimmbezirke berechnet. Die exakte Wahlbeteiligung ist daher erst nach Auszählung aller Stimmbezirk der nächsthöheren Ansichtsebene korrekt.

Parteibenennnungen

Im Vergleich zur Ratswahl und Bezirksvertretungswahl 2020 haben sich die Wählergruppen GUT und KLIMA FREUNDE 2024 wieder als Wählergruppe GUT & KLIMA FREUNDE zusammengeschlossen. Für eine verbesserte Darstellung in der mobilen Ansicht wird der Parteiname auf GUT & KLIMA abgekürzt.

Hinweise zur Ergebnispräsentation der Integrationsratswahl 2025

Wahlberechtigte

Zur Integrationsratswahl wahlberechtigt sind Personen, die keine Deutschen im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen und/oder die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben haben. Zusätzlich besteht nach § 4 Staatsangehörigkeitsgesetz ein Wahlrecht ("Geburtsortprinzip").

Darüber hinaus muss die Person zum Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein und seit dem 29. August 2025 mit Hauptwohnsitz in Köln gemeldet sein.

Die Zahl der Wahlberechtigten unterscheidet sich daher von der Zahl der Wahlberechtigten zur Kommunalwahl 2025: Zur Integrationsratswahl sind rund 340.000 Personen wahlberechtigt.

Wahl- und Stimmbezirke bei der Integrationsratswahl 2025

Bei der Integrationsratswahl gelten die gleichen Stimmbezirke wie bei der Kommunalwahl. Zur Gewährleistung des Wahlgeheimnisses werden zur Auszählung alle Stimmzettel der Integrationsratswahl in eigene Bezirke zusammengeführt (45 Urnen- und 45 Briefwahlbezirke) und ein gesamtstädtisches Ergebnis ermittelt. Die Ergebnisse der Integrationsratswahlbezirke sowie das gesamtstädtische Ergebnis stehen in der Präsentation zur Verfügung.

Wahlbeteiligung

Die Wahlbeteiligung wird auf Grundlage der zum jeweiligen Zeitpunkt ausgezählten und erfassten Bezirke berechnet. Eine exakte Wahlbeteiligung kann daher erst nach Auszählung eines kompletten Integrationsratswahlbezirks beziehungsweise nach Auszählung aller Bezirke der Integrationsratswahl ermittelt werden.

Information zur Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Da sich die antretenden Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber im Vergleich zur Integrationsratswahl 2020 stark geändert haben, wird keine Gewinn- und Verlustrechnung angeboten.